Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Einige dieser Cookies sind technisch zwingend notwendig, um gewissen Funktionen der Webseite zu gewährleisten.

Darüber hinaus verwenden wir einige Cookies, die dazu dienen, Informationen über das Benutzerverhalten auf dieser Webseite zu gewinnen und unsere Webseite auf Basis dieser Informationen stetig zu verbessern.

Straßenwidmung: Weil stillschweigende Widmung unwirksam ist

Jede Straße ist rechtlich gesehen ein Privatobjekt: solange, bis sie gewidmet wird. Erst durch die Widmung wird die Straßennutzung geregelt, so dass sie z.B. von jedermann genutzt werden darf. Bei vielen, vor allem älteren Straßen steht die Eigenschaft „gewidmet/öffentlich“ aber nicht fest. Das führt zu einer unklaren Rechtssituation, so dass Verwaltungsgerichte ihre Entscheidungen oft nach der rechtlichen Einstufung fällen. Um hier Verbesserung zu schaffen, gibt es die sog. Widmungskataster. Sie sorgen für Aktualität, einheitliche und vollständige Datengrundlagen, leichte Auffindbarkeit und schnelle Verortung. Ihr Spezialist hierfür: Hansa Luftbild.

Tatsächliche Situation (blau) versus Katastersituation (weiß) im ländlichen Raum

Gerade ältere Straßen wurden nie oder nicht zutreffend gewidmet oder sind durch frühere Gesetze öffentlich geworden. Zahlreiche sehr unterschiedliche Unterlagen verwirren mehr, als dass sie helfen. Denn eines ist ganz unumstritten: nur diejenigen Grundstücke sind gewidmet, deren Flurstücksnummern ausdrücklich in einer Widmungsverfügung aufgelistet sind. Stillschweigen ist also unwirksam.

Mehrere Gemeinden aus dem Raum Nürnberg, wie Feucht und Altdorf, schaffen hierzu die benötigte Rechtssicherheit mit Hilfe von Hansa Luftbild. Basis dafür ist unsere aktuelle Bestandsaufnahme des Straßenraumes, aus der die Beschaffenheit wie Asphalt, Pflaster usw. hervorgeht und die Nutzung als Fahrbahn, Gehweg und ähnlichem. Das Ganze muss lagerichtig und genau passieren, damit im GIS die tatsächliche Nutzung mit der Katastersituation verglichen werden kann. Zusätzliche Merkmale der Straßen, wie Ausstattung und Zustand können wir natürlich gleich mit erfassen.

Außerdem georeferenzieren und verknüpfen wir die alten, meist analogen Unterlagen, als da sein können: Eintragungsverfügung, Widmungsverfügung, Bestandsverzeichnis. Solche Dokumente liegen oft verstreut in den Büros der Ämter als handschriftliche Unterlagen, als ausgefüllte analoge Vordrucke, als Schreibmaschinentexte, als Worddokumente, als pdf-Dateien, als Bild-Dateien usw.

Im zentralen GIS fügen unsere Fachleute das neueste Bestandsaufmaß ein und hinterlegen das amtliche Kataster. Dazu ergänzen wir die digitalisierten Unterlagen und georeferenzierte pdf- und Bilddateien sowie Text- und Tabellendateien. Im so bestückten Widmungskataster wird per Informationsüberlagerung für die Kommunen nun schnell sichtbar, wo es Handlungsbedarf gibt, weil private Nutzung in gewidmetem Raum stattfindet oder vermeintlich öffentliche Straßen privaten Grund in Anspruch nehmen oder auch beides.

Alles zusammen bildet die Grundlage für die Neuwidmung nach tatsächlicher Situation, für die Datenpflege in Eigen- oder Fremdregie und für die notwendige rechtliche Sicherheit. Hansa Luftbild hat dazu in den letzten Jahren umfangreiche Spezialkenntnisse aufgebaut, die Ihnen die zeitraubende Datenrecherche abnimmt und verstreute Information zusammenfügt – natürlich gemäß geltenden Verordnungen und Richtlinien.

zurück