This website uses cookies

This website uses cookies to improve user experience. By using our website you consent to all cookies in accordance with our Cookie Policy.

Some cookies on this site are essential, and the site won't work as expected without them. These cookies are set when you submit a form, login or interact with the site by doing something that goes beyond clicking on simple links.

We also use some non-essential cookies to anonymously track visitors or enhance your experience of the site. If you're not happy with this, we won't set these cookies but some nice features of the site may be unavailable.

Fließgewässer müssen funktionieren - Versiegelungskartierung als kostengünstige Basis für Gebührenumlage

Nicht nur in Nordrhein-Westfalen (NRW) können die Gemeinden die ihnen aus der Unterhaltung der meisten Gewässer entstehenden Kosten auf die betroffenen Grundstückseigentümer umlegen. Das ist in NRW beispielsweise im Landeswassergesetz geregelt. Aber die Kommunen stehen vor dem Problem, dass es „Viel zu tun für wenig Geld“ gibt, um die Westfälischen Nachrichten vom 7. Januar 2019 zu zitieren.

Versiegelungskataster mit Orthofoto

Es geht um die Einführung und die laufende Aktualisierung der Gewässerunterhaltungsgebühr, der Fließgewässergebühr oder wie auch immer sie genannt wird. Das Problem dabei ist zum einen, dass neuerdings zwischen versiegelter und unversiegelter Fläche zu unterscheiden ist und damit nicht auf Katasterdaten zurückgegriffen werden kann. Zum anderen sind die jeweiligen Gebühren mit wenigen Cent je m² vergleichsweise gering.

Um diesen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, bietet sich das Verfahren der Luftbild-gestützten Versiegelungskartierung an. Es ist sehr kostengünstig, liefert schnelle Ergebnisse, die Daten sind genau, nachvollziehbar und im günstigsten Fall gibt es aktuelle vorhandene Luftbilder, die Sie als Kommune uns kostenlos zur Verfügung stellen können. Und ganz nebenbei können die Luftbilder auch für andere Zwecke genutzt werden: Straßenkataster, Grünflächenkataster oder Landschaftsplanung, um nur einige Anwendungsmöglichkeiten zu nennen.

Und da es mit der reinen Flächenerfassung nicht getan ist, bieten wir auch die Erstellung von Selbstauskunftsbriefen für die Grundstückseigentümer an, deren Versand sowie die Einarbeitung der Rücklaufbriefe in die Daten. Bedarfsweise kann unsere Öffentlichkeitsarbeit weiterhelfen, wie z.B. Telefonhotlines, Pressemitteilungen und Textbausteine für die kommunale Homepage. Dies sind alles aus dem Abwassergebührensplitting bewährte und bekannte Vorgehensweisen.

 

Back