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Abwassergebührensplitting

Mehr Abgabengerechtigkeit dank gesplitteter Abwassergebühren (GAG)

Nach oberster Rechtsprechung müssen Steuern und Gebühren verursacherabhängig erhoben werden. Dies gilt auch für die Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser. Die Umsetzung ist aber nicht überall realisiert oder wird teilweise nach wenig geeigneten Verfahren oder auf der Basis nicht mehr aktueller Daten durchgeführt. Wie Sie zu einer rechtskonformen, transparenten und kostengünstigen Berechnung der Niederschlagswassergebühr gelangen, werden wir Ihnen Schritt für Schritt vorstellen.

Kompetenz und Erfahrung aus 200 Projekten

Zusammen mit unseren Partnern bieten wir den Kommunen, Abwasserzweckverbänden und Ingenieurbüros alle Verfahrensschritte der GAG an – und das seit rund 20 Jahren für bisher 200 Auftraggeber in ganz Deutschland. Sie entscheiden dabei – wie beim Bäcker – ob Sie die gesamte Torte oder nur einzelne (Kuchen-)stücke haben wollen. Egal ob Satzungsberatung oder Bürgerbeteiligungsverfahren, Versiegelungskartierung oder Öffentlichkeitsarbeit - profitieren Sie von unseren Erfahrungen!

Unterschiedliche Lösungsansätze für die Erhebung der Grundlagendaten

Grundsätzlich kann man drei Verfahren für die Erhebung der Grundlagendaten unterscheiden, die bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr den Anforderungen an Rechtskonformität und Aktualität gerecht werden:

  • Befragung der Grundstückseigentümer (Eigenerklärung)
  • Verwendung der im Kataster vorhandenen Nutzungsinformation
  • Luftbildgestützte Versiegelungskartierung

In der Bewertung der unterschiedlichen Verfahren zeigen sich aber große Unterschiede. Die Befragung der  Grundstückseigentümer per Eigenerklärung bringt erfahrungsgemäß Rücklaufquoten von nur einem Drittel der Angeschriebenen. Dazu kommen fehlende, unvollständige, widersprüchliche und (un-)absichtliche falsche Angaben. Der organisatorische Aufwand, um die Mindestmenge an Rückmeldungen zu erhalten, sprengt damit meist jeden wirtschaftlich vertretbaren Rahmen – von zeitlichen Aspekten ganz zu schweigen.

Die Auswertung auf Basis bestehender Kataster liefert dagegen oft zu grobe, also nicht ausreichend differenzierte und veraltete Informationen. Über den Verbleib des Wassers gibt das Kataster gar keinen Hinweis. Mit dem luftbildgestützten Ansatz der Hansa Luftbild erhalten Sie dagegen Ihre Datengrundlage schnell, kostengünstig, nachvollziehbar und aktuell.

Ihre Vorteile mit unseren Leistungen

  • Sie erhalten professionelle Lösungen von erfahrenen und kompetenten Partnern: Satzungsberatung, Versiegelungskartierung und Bürgerbeteiligungsverfahren werden effizient, transparent und kostengünstig durchgeführt
  • Das flexible Leistungsspektrum der Hansa Luftbild AG ermöglicht auch die Beauftragung einzelner Verfahrensschritte. Damit können Sie eine auf Ihre Situation optimal angepasste Dienstleistung beauftragen
  • Durch eine planvolle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und die konsequente Beteiligung der politischen Gremien und der Bürgerschaft erreichen Sie eine hohe Akzeptanz und Zuverlässigkeit des Verfahrens
  • Die Verbindung von präziser Datenerfassung, einer umfassenden juristischen und verfahrenstechnischen Beratung und der systematischen Begleitung durch Hansa Luftbild schafft hohe Rechtssicherheit im Verfahren
Ansprechpartner

Ralf Sembritzki

Vertrieb
0170 9690289 | E-Mail


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6-seitiger Flyer:
Abwassergebührensplitting


News
05.02.2021

Wetterkapriolen in Mitteleuropa: Schnee und Hochwasser angekündigt

Derzeit erleben wir hautnah das Polarwirbel Wetterphänomen. Norddeutschland erwartet bis zu 60 cm Schnee und der Süden unseres Landes soll bei frühlingshaften Temperaturen im Regen ertrinken. Die beiden Polarwirbel teilen derzeit unser Land - meteorologisch.

Hansa Luftbild Experten bewerten auch bei normalen Wetterlagen die Wettersituation täglich neu. Nur so können unsere Vermessungsflugzeuge optimal eingesetzt werden. Wussten Sie, dass man mit unseren Airborne Laserscannern auch Schneehöhen…

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Klärung der Rechtslage und Beginn der Versiegelungskartierung

Wann ist eine Gemeinde aus rechtlichen Gründen verpflichtet, die Abwassergebühren zu trennen? Für die Beantwortung dieser Frage sind die Kommunalabgabengesetze der einzelnen Bundesländer und die dazu ergangene Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte heranzuziehen. Insbesondere ist der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung an den gesamten Kosten der Abwasserbeseitigung (Ermittlung der sogenannten „12 %-Grenze“) zu prüfen.

Unser Partner für Satzungsberatung und Gebührenkalkulation: Schneider & Zajontz

Seit rund 40 Jahren ist unser Partner Schneider & Zajontz für (bis heute weit über 1.000) Städte, Gemeinden, Verbände und sonstige öffentliche Körperschaften im gesamten Bundesgebiet im Bereich der Kommunalabgaben tätig. Betriebswirtschaftliches, verwaltungsrechtliches, ingenieurtechnisches und organisatorisches Know-how stellt er den Kommunen „unter einem Dach“ zur Verfügung.

Schneider & Zajontz kann mit seinem interdisziplinären Team auf eine langjährige Praxiserfahrung bei der Einführung der getrennten Abwassergebühren zurückblicken. Das Unternehmen hat seinen Firmensitz in Heilbronn und zusätzliche Büros mit weiteren Ansprechpartnern in Greding und Friesoythe.

Gebührenkalkulation und Satzungsberatung

Vor der Einführung der getrennten Abwassergebühr ist zunächst die rechtliche Situation zu klären, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann und eventuell auch Satzungsänderungen für die betroffene Gemeinde erfordert. Dazu sind unter anderem die Kommunalabgabengesetze und die einschlägige Rechtsprechung zu prüfen. Für eine etwaig notwendige Beratung bei der Anpassung der gemeindlichen Satzungen stehen deshalb auch anwaltliche Kooperationspartner (Rechtsanwälte Spahn, Uhl, Schöneweiß, Kanzlei für Kommunalentwicklung) zur Verfügung.

Auf Grundlage der von Hansa Luftbild durchgeführten Flächenermittlung nimmt unser Partnerunternehmen dann die Gebührenkalkulation vor, in der der gebührenfähige Aufwand nach Schmutz- und Niederschlagswasserkosten getrennt erfasst wird. Hierbei werden die länderspezifischen Vorgaben, zum Beispiel bei der Ausgleichspflicht von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen, berücksichtigt.

Versiegelungskartierung aus Luftbildern

Die Versiegelungskartierung dient der nachvollziehbaren Ermittlung von unversiegelten, teil- und vollversiegelten Flächen in den bebauten Ortslagen. Dabei werden private und auf Wunsch auch öffentliche Flächen (Gebäude, Parks, Straßen etc.) untersucht und bewertet. Die Auswertung erfolgt zudem unabhängig davon, ob es sich bei den Eigentümern um „Häuslebesitzer“ oder Gewerbe- und Industrieunternehmen handelt.

Üblicherweise dient ein aktueller Bildflug des zu kartierenden Gebietes mit einer Größe der Bildpunkte von mindestens 10 cm x 10 cm als Auswertungsgrundlage. Erfasst werden Details ab einer Größe von einem Quadratmeter: Oberflächenbeläge werden nach Versiegelungsklassen eingeordnet, Dachteilflächen vermessen und mehr. Die Ergebnisse der Auswertung werden mit dem Katasterwerk verschnitten und angepasst.

Um zusätzliche Aussagen über den Verbleib von Niederschlagswasser auf versiegelte Flächen treffen zu können, ist jedoch die Einbeziehung der betroffenen Bürger notwendig, da Luftbilder diese Informationen nicht liefern. Daher sollten Sie rechtzeitig und umfassend die Öffentlichkeit einbeziehen – nur so stellen Sie sicher, dass das Verfahren zügig durchgeführt werden kann.

Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung

Die rechtzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit und umfassende Informationen zum Verfahren der gesplitteten Abwassergebühr sorgen für eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung und verbessern die Ergebnisse im Bürgerbeteiligungsverfahren. Dabei kann Hansa Luftbild Sie tatkräftig und kompetent beraten und unterstützen. Wir organisieren und erledigen für Sie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und planen und führen gemeinsam mit Ihnen Informationsveranstaltungen für Bürger und Unternehmen durch.

Erfolg dank Öffentlichkeitsarbeit

Eine gute Informationsstrategie trägt viel zum Erfolg des Verfahrens bei. Dazu gehören Mitteilungen für die lokale Presse, die Ergänzung Ihrer Homepage mit Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr, die Verteilung von Flyern und Broschüren sowie die angemessene Einbeziehung der politischen Gremien. Mit öffentlichen Informationsveranstaltungen runden Sie das Angebot ab, während Bürgersprechstunden und Telefonhotlines die Eigentümer beim Ausfüllen der Unterlagen unterstützen. Unsere erfahrenen Medienexperten beraten Sie umfassend zu allen genannten Aspekten und führen die Arbeiten gern für Sie durch.

Das Bürgerbeteiligungsverfahren

Die Vorbereitung des Bürgerbeteiligungsverfahrens setzt mit der gründlichen Analyse der vorhandenen Daten ein. Über das Grundbuch werden die Eigentümer bzw. „Empfangsberechtigten“ der Grundstücke ermittelt und veraltete, nicht eindeutige oder unvollständige Adressdaten bereinigt. Im Ergebnis dieser aufwändigen Vorbereitung wird auch das Verfahren für die Bürger vereinfacht: So müssen Besitzer von Grundstücken, die sich über mehrere, aneinander grenzende Flurstücke verteilen, pro Grundstück nur einen Selbstauskunftsbogen ausfüllen – ein wichtiger Aspekt, denn mit optimierten Verwaltungsabläufen fördern Sie Bürgerzufriedenheit und Akzeptanz.

Am Anschluss an die Datenvorbereitung erfolgt die Erstellung der Selbstauskunftsbögen. Dies geschieht in Abstimmung mit Ihnen und nach den Vorgaben der Gebührensatzung. Dabei werden Verfahrensfragen, etwa zum Umgang mit Grundstücken in Gemeinschaftseigentum oder mit Straßen- und Kommunalgrundstücken, ebenso geklärt wie Details zum Versandverfahren und zur Entgegennahme der Rückläufer.

Die Selbstauskunftsbögen

Die Grundstückseigentümer erhalten mit den Unterlagen zum Auskunftsverfahren neben dem tabellarischen Selbstauskunftsbogen und einer Karte auch Ausfüllhilfen und Informationsmaterialien. Aus ihnen geht im Detail hervor, wie das Formular ausgefüllt werden muss. Leicht verständliche Hinweise erläutern den Umgang mit Baustellen oder Zisternen und die Unterschiede verschiedener Oberflächenbeläge. Zusätzlich erfahren die Bürger, wo sie in Sprechstunden oder über Telefonhotlines weitere Unterstützung erhalten können. Denn grundsätzlich gilt: Je besser Grundstückseigentümer über das Verfahren informiert werden, desto weniger Fehler unterlaufen ihnen beim Ausfüllen des Selbstauskunftsbogens. Das spart aufwändige Nachfragen bei der späteren Bearbeitung und vermeidet Missverständnisse frühzeitig. Der gesamte Ablauf des Verfahrens wird beschleunigt und optimiert, die Kosten für den Auftraggeber sinken spürbar.

Aus den Unterlagen gehen die Informationen über die Ergebnisse der Versiegelungskartierung, die Eigentümerinformationen, Lageinformationen des Grundstücks und die nach Ortssatzung notwendigen Ergänzungsangaben zum Kanalanschluss, zu Zisternen und Versickerungsanlagen hervor. Aufgabe des Grundstückseigentümers/-verwalters ist es, notwendige Ergänzungen und Änderungen in den Unterlagen vorzunehmen und diese fristgerecht zurückzusenden.

Rücklaufeinarbeitung, Feststellungsverfahren und Datenaktualisierung

Rund eine Woche nach Fristende sind erfahrungsgemäß bereits rund 75 % der beantworteten Selbstauskunftsbögen eingetroffen. Diese Quote ist umso besser, je strukturierter und einfacher das Verfahren vorbereitet und durchgeführt wurde. Sobald die Unterlagen der Bürger eingetroffen sind, können diese gesichtet und die Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden. Abschließend erfolgt die Mitteilung der Ergebnisse an die Betroffenen.

Rücklaufeinarbeitung und Feststellungsverfahrungen

Hansa Luftbild übernimmt die Einarbeitung sowohl der rücklaufenden kartografischen als auch der Sachinformationen in Geoinformationssysteme und Datenbanken, so dass Sie am Ende des Verfahrens eine einheitliche, aktuelle Datengrundlage erhalten und einsetzen können.

Unklare, widersprüchliche, unleserliche oder erkennbar fehlerhafte Fragebögen werden aussortiert. Entweder trifft die Kommune dann eine Entscheidung, wie mit dem Fragebogen zu verfahren ist, oder die Kommune bzw. Hansa Luftbild nimmt Kontakt mit dem Absender auf, um den Sachverhalt zu klären. Genauso kann mit den Fällen umgegangen werden, bei denen die Selbstauskunftsbögen nicht beantwortet wurden.

Im Anschluss erfolgt die Berechnung der gebührenrelevanten Fläche je Grundstück und der gebührenrelevanten Gesamtfläche für das komplette Zuständigkeitsgebiet gemäß Satzung. Aus diesen Ergebnissen kann die Kommune oder der Abwasserzweckverband die neue Abwassergebühr kalkulieren, die dann vom zuständigen Verwaltungsgremium festgelegt und in der Satzung beschlossen werden muss.

Danach werden durch die Kommune bzw. durch ein Rechenzentrum die Gebührenbescheide versandt. Manche Auftraggeber schalten ein Informationsschreiben vor, das meist von uns verschickt wird und zunächst über die Ergebnisse der Flächenbewertung informiert.

Laufende Datenaktualisierung

Bereits während der laufenden Frist der Selbstauskunft, vor allem aber danach, treffen Aktualisierungen von bereits mitgeteilten Sachverhalten, Informationen zu neu bebauten Grundstücken, Widersprüche der Bürger sowie verspätet ausgefüllte Selbstauskunftsbögen bei der Kommune ein.

Erfahrungsgemäß häufen sich besonders am Anfang des Verfahrens diese Zusendungen. In den Folgejahren pendelt sich diese Zahl üblicherweise auf unter 10 % der relevanten Grundstücke ein. Die gesplittete Abwassergebühr endet also nicht mit ihrer Einführung, sondern bedarf laufender Aktualisierungen.

Ob Sie die Aktualisierung selbst vornehmen oder durch Hansa Luftbild erledigen lassen, entscheiden wieder Sie. Bewährt hat sich bei kleinen und mittleren Kommunen bzw.
Abwasserzweckverbänden eine jährliche Einarbeitung eingegangener Fragebögen im vierten Quartal eines Jahres. Die Ergebnisse solcher Aktualisierungen werden den betroffenen Verursachern meist im Rahmen eines Informationsschreibens mitgeteilt, bevor der neue Gebührenbescheid zu Beginn des Folgejahres eintrifft.

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