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Statuten
Die Firma Hansa Luftbild, Münster, stiftet einen Preis in Höhe von 1.500 € für einen besonders wertvollen Beitrag im Organ der Deutschen Gesellschaft für Photogrammetrie und Fernerkundung, der Zeitschrift "Photogrammetrie - Fernerkundung - Geoinformation" (früher "Zeitschrift für Photogrammetrie und Fernerkundung" bzw. "Bildmessung und Luftbildwesen"). Der Preis soll jährlich, erstmals aus Anlaß des 50-jährigen Bestehens der Firma Hansa Luftbild, verliehen werden.
Der Preis erhält die Bezeichnung "Hansa-Luftbild-Preis".
Zweck des Preises soll die Förderung wissenschaftlicher oder technischer Leistungen in der Photogrammetrie und Fernerkundung, insbesondere im Hinblick auf praktische Anwendungen sein.
Verliehen werden soll der Preis an den Autor (oder die Autoren) des jährlich besten, auch für die praktische Anwendung wertvollen Beitrages in der Zeitschrift "Photogrammetrie - Fernerkundung - Geoinformation". Die Auswahl dieses Beitrages soll von einem Verleihungsrat getroffen werden. Der Verleihungsrat besteht aus dem Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Photogrammetrie und Fernerkundung, einem Schriftleiter der Zeitschrift und einem Mitglied der Geschäftsleitung der Hansa Luftbild Gruppe.
Die Verleihung soll möglichst an jüngere Autoren erfolgen, die noch nicht von anderer Seite ausgezeichnet worden sind. Der Beitrag soll eine Originalveröffentlichung sein.
Der Verleihungsrat kann beschließen, den Preis auf die Autoren zweier gleichbewerteter Artikel zu teilen oder ihn für ein bestimmtes Jahr auszusetzen, um ihn im nächsten Jahr zweimal zu vergeben.
Der Preis soll anläßlich einer photogrammetrischen Veranstaltung (z.B. während der Photogrammetrischen Woche oder der Hauptversammlung der Deutschen Gesellschaft für Photogrammetrie und Fernerkundung) überreicht werden.
Die Verleihung erfolgt unter Ausschluß des Rechtsweges. Die Geschäftsleitung der Firma Hansa Luftbild ist berechtigt, den Preis aufzuheben oder die obigen Richtlinien zu verändern.
Münster, den 17. Dezember 2001 Hansa Luftbild
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